Funktionstraining ist spezielle Osteoporose-Gymnastik. Warum hilft Funktionstraining bei Osteoporose? Wo ist der Unterschied zu Reha-Sport / Rehabilitationssport? Auf diese Fragen wollen wir in diesem Kapitel eingehen.
Funktionstraining und die Feldenkrais-Methode passen wunderbar zusammen!
Unter Funktionstraining versteht man ein am Krankheitsbild Osteoporose orientiertes Bewegungstraining, welches nach Gesichtspunkten der Anatomie und der funktionellen Bewegungslehre entwickelt und zusammengestellt wurde. Ziel dieser Art von Training ist es, das Bewegungsverhalten so zu verbessern, dass die Leistungsfähigkeit und die Belastungsverträglichkeit des Bewegungsapparats wieder gesteigert werden oder sich zumindest nicht verschlechtern. Ziel ist weiter, die Verbesserung oder zumindest der Erhalt von Funktionen, das Hinauszögern von Funktionsverlusten sowie die Schmerzlinderung. Funktionstraining ist das von den Krankenkassen geförderte Standard-Training bei Osteoporose.
Funktionstraining ist immer 'organorientiert' - bei Osteoporose beispielsweise steht der Erhalt von Funktionen der Muskulatur, der Knochen, der Gelenke und des gesamten Skelettsystems im Vordergrund der Therapie. Funktionstraining bei Osteoporose greift dabei die meisten Probleme des Stütz- und Bewegungsapparates auf und arbeitet mit Trocken- und Wassergymnastik. Und nützt dabei die Erfahrungen der Krankengymnastik und der Ergotherapie. Organorientiert meint dann auch, dass Funktionsstörungen beseitigt oder verringert werden sollen. Oder es wird zumindest ein Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme angestrebt. Auch hier steht die Gruppe mit ihren gruppendynamischen Aspekten für das Training ein - besonders bei gemeinsamen Krankheitsbildern (Osteoporose) spielt der Erfahrungsaustausch eine große Rolle. Und dann soll auch noch der Selbsthilfe-Gedanke gestützt werden. Kurz, es soll ein weiterer Schaden vermieden werden. Der Arzt verordnet in der Regel eine bis zwei Übungseinheiten pro Woche innerhalb von zwölf Monaten, aber auch eine Verlängerung der Frist ist in vielen Fällen möglich.
Bei Reha-Sport und Funktionstraining sollen die Patienten nach dem Ende der Maßnahmen in der Lage sein, selbstständig weiter zu trainieren. Daher auch die vielen Selbsthilfe-Gruppen.
Funktionstraining - Elemente und Ziele:
Kraft – mit Kraft ist nicht nur die bloße Muskelkraft gemeint (z.B. halten, schieben, drücken), auch die Schnellkraft (schnelle Reaktion, um eine Bewegung rasch ausführen zu können) und die Ausdauer (wie lange wir eine körperliche Betätigung ausüben können).
Funktionstraining kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für Ihren Arzt. Funktionstraining kann vom Arzt verschrieben werden bei Osteoporose, Fibromyalgie, Kollagenosen, Polyarthrose, Psoriasis-Arthritis, rheumatoider Arthritis aber auch bei Rückenschmerzen, Morbus Bechterew, Parkinson, Rheuma, Multiple Sklerose, Polyneuropathie etc.
Der behandelnde Vertragsarzt verordnet Funktionstraining bei medizinischer Notwendigkeit. Krankenkassen bewilligen die Übungseinheiten so lange, wie sie "notwendig, geeignet und wirtschaftlich" sind. Allein schon die Formulierung sagt, dass hier zwischen den Betroffenen einerseits und den Kassen bzw. Ärzten andererseits reger Austausch herrscht. Die Richtwerte zur Verordnungsdauer liegen bei etwa ein bis zwei Jahren.
Kostenträger für das Funktionstraining sind, wie schon gesagt, die Krankenkassen, sie bewilligen das Funktionstraining über einen begrenzten Zeitraum und übernehmen im Regelfall die gesamten Kosten der Leistung. Die Verordnung ist somit für Sie als Versicherter beitragsfrei und bedarf grundsätzlich keiner Mitgliedschaft. Das klingt gut, ist aber in der Praxis manchmal schwierig umzusetzen.
Gruppen (Funktionstrainingsgruppen oder Selbsthilfegruppen, die Funktionstraining anbieten - siehe bitte » Selbsthilfe oder » Selbsthilfegruppe oder » Gruppe gründen) machen gerne mehr und sind aktiver, wie es laut Verordnung von der Kasse bezahlt wird. Es geht ja um die eigene Gesundheit und da werden aus 30 Minuten Training gerne mal 45 Minuten, es ist das Gruppeninteresse. Oder man investiert zusätzlich in Wassergymnasatik, auch das kann im Interesse der Gruppe und des Einzelnen sein.
Und diese Gruppen wollen - was ja nur zu menschlich und verständlich ist -, nur solche weiteren Mitglieder aufnehmen, die auch ebenso mitmachen und sich so eingliedern, wie sich die Gruppe versteht und gestaltet. Also, die Gruppe wünscht sich zumeist einen Mitgliedsbeitrag - das wiederum sehen die Kassen nicht so gerne. Zumeist aber findet sich eine Lösung...
Funktionstraining ist laut Sozialgesetzbuch (vgl. § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX und § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation, die aufgrund ärztlicher Verordnung in Gruppen unter fachkundiger Anleitung und Überwachung erfolgt. Die Anleitung ist geregelt in der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining , insb. § 14 (siehe auch » Trainer Osteoporose Gymnastik)
(Quelle: Osteoporose Selbsthilfegruppe Dachverband e.V.)