Was ist Rehabilitationssport; kurz Reha-Sport?

 

Rehabilitationsport (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert (§ 44 Abs. 1, Nr.3 und 4 SGB IX) und wird zeitlich befristet von den Kostenträgern finanziert. Das Ziel dieser gesetzlichen Basisleistung ist es, die Teilnehmer dauerhaft wieder in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.

Der Rehabilitationssport arbeitet mit den Mitteln des Sports, d.h. es handelt sich um eine Gruppengymnastik. Er soll die Ausdauer und die Beweglichkeit der Teilnehmer stärken, sowie ihre Koordination und Flexibilität verbessern. Die Teilnehmer sollen am Ende der Maßnahme in der Lage sein, selbstständig weiter zu trainieren.

Reha-Sport leistet „Hilfe zur Selbsthilfe“ und gilt als Einstiegshilfe für eine lebenslange Aktivität. Die Teilnahme umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten, 1–3-mal in der Woche in Gruppen bis zu 15 Personen.

 

Eine Verordnung zur Teilnahme am Rehasport wird von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt und muss vor Beginn von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. (verschiedene Krankenkassen verzichten auf das Genehmigungsverfahren - siehe unten!)

Es verzichten folgende Kostenträger aktuell auf eine Genehmigung der Rehasportverordnung: AOK Bayern/AOK Baden-Württemberg/AOK Nordost/AOK Hessen/AOK Rheinlandpfalz-Saarland/BKK Pronova/BKK Daimler/BKK MTU/BKK ZF & Partner/BKK VerbundPlus/BKK Freudenberg/BKK MTU/BKK24/BKK Farber Castell/R+V BKK/energie-BKK/IKK Südwest Konkret bedeutet das, dass die Kostenübernahmeerklärung vor Antritt des Rehasports nicht von den Kostenträgern bestätigt werden muss. Patienten mit einer Verordnung, können demnach direkt mit dem Rehasport beginnen. Stand: Nov´2024